BAVARIAX VIDEOCHAT

Verein BAVARIAX VIDEOCHAT zur Förderung hedonistischer Lebenskultur“ (Satzungsentwurf)

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Verein BAVARIAX VIDEOCHAT zur Förderung hedonistischer Lebenskultur“ , hat seinen Sitz in Deutschland und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach dem Eintragen lautet der Name des Vereins:
„Verein BAVARIAX VIDEOCHAT zur Förderung hedonistischer Lebenskultur e.V.“
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

Der Zweck des Vereines BAVARIAX VIDEOCHATist die Förderung der Selbstverwirklichung hedonistischer und alternativer Lebenskonzepte, die Findung neuer moralischer Werte und Wertmaßstäbe durch Infragestellung der bestehenden Doppelmoral und die Schaffung einer avantgardistischen, lebendigen, erotischen und befreiten Internetkultur in Verbindung mit Musik, Kunst, Sinnlichkeit und sinnsuchenden Diskussionen sowie internationalem Austausch.
Durch Veranstaltungen verschiedener Art (u.a. Clubabende, Ausstellungen verschiedener Künstler/innen, Themenabende, (Musik-)Workshops, Kundgebungen, Demonstrationen, etc.) soll einerseits avantgardistische Internetkultur lebbar und spürbar gemacht werden, andererseits soll durch Präsentation in der Öffentlichkeit Andersartigkeit von Erotik demonstriert und Verständnis und Toleranz gegenüber anderen Wertesystemen geweckt
und gefördert werden.

Der Verein BAVARIAX VIDEOCHAT sieht sich ebenfalls als Begegnungsstätte der verschiedenen kulturellen und sozialen Strömungen und fordert auf, aus dem Konsumenten- und Berieselungsverhalten herauszutreten, um sich selbst aktiv in eine lebendige, sinnfreudige Internetkultur einzubringen.

§ 3 BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedschaft

Der Verein BAVARIAX VIDEOCHAT besteht aus aktiven BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedern, Ehren BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedern und Förder BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedern. Aktive BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder sind die im Verein direkt mitarbeitenden BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder, FörderBAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder sind BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder, die sich zwar nicht aktiv innerhalb des Vereins betätigen und auch kein Stimmrecht ausüben, jedoch die Ziele des Vereines in geeigneter Weise fördern und unterstützen.

Zum EhrenBAVARIAX VIDEOCHAT Mitglied werden BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder ernannt, die sich in besonderer Weise um den Verein verdienst gemacht haben. Hierfür ist eine Ernennung durch den Vorstand erforderlich.

§ 4 Rechte und Pflichten der aktiven BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder

Die aktiven BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder sind berechtigt, an allen dargebotenen Veranstaltungen teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung Anträge zu stellen. In der BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. Die BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck – auch in der Öffentlichkeit – und in ordnungsgemässer und geeigneter Weise zu unterstützen.

§ 5 Beginn und Ende der BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedschaft

Aktives BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglied kann eine natürliche Person oder Firma werden, die von mindestens drei aktiven BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedern empfohlen wird. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen.

Förder BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglied kann jede Person oder Firma werden, die dies durch einen Antrag schriftlich erklärt.

Die BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt mit sofortiger Wirkung, Ausschluss (mit sofortiger Wirkung, wenn ein BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglied gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt) oder den Tod oder Insolvenz des BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedes.

Bei Beendigung der BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedschaft – gleich aus welchem Grund – erlöschen alle Ansprüche aus dem BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedschaftsverhältnis. Eine Rückgewähr von Spenden oder sonstiger Unterstützungsleistung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 6 BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedsbeiträge

Über die Höhe der jährlichen BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedsbeiträge, Förderbeträge, Aufnahmegebühren und Umlagen entscheidet die BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung.

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

1) der Vorstand, bestehend aus

a) Vorstand, gemäß § 26 BGB
-Vorstandsvorsitzendem
-stellvertretendem Vorstandsvorsitzenden
-Ehrenvorsitzenden
-Kassenwart

b) erweiterter Vorstand
-Schriftführer
-Beauftragte/r „Erotik, Öffentlichkeit und Videochat-Community
-Beauftragte/r „Erotik, Sexualität und Gesundheit
-Beauftragte/r „Erotik, internationale Angelegenheiten“
-Beauftragte/r „Erotik, Sexualität und Internet
-Beauftragte/r „Erotik, Sexualität und Minderheiten

2) die BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung

§ 8 Vorstand

Der/die erste und zweite Vorsitzende kann den Verein allein vertreten, ansonsten vertreten jeweils zwei VorstandsBAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder den Verein gemeinsam. Der Vorstand wird durch Beschluss der BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren bestellt und bleibt nach Ablauf bis zur Neuwahl im Amt. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung einsetzen.
Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit, wenn mindestens drei BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder anwesend sind oder schriftlich zustimmen.
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Ehrenvorsitzende.
Beschlüsse des Vorstandes werden im Sitzungsprotokoll niedergelegt und ggf. durch das Vereinsblatt den BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedern kundig gemacht.
Vorstandssitzungen werden nach Bedarf einberufen.

§ 9 BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung

Eine ordentliche BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung findet jährlich und zwar möglichst im letzten Quartal statt. Eine ausserordentliche BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereines dies erfordert, ebenso wenn dies von einem Fünftel der BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder unter Angabe der Gründe und des Zwecks gefordert wird.

Die BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung wird vom Vorstand den BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedern unter Einhaltung der Einladungsfrist von mindestens zwei Wochen per Brief, E-Mail oder Mitteilung im Vereinsblatt unter Bekanntgabe der Tagesordnung und des Versammlungsortes einberufen.

Anträge der BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

Der/die Vorsitzende/r oder der/die stellvertretende/r Vorsitzende/r leitet die BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung. Beschlüsse der BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Monaten nach der Versammlung niedergelegt und von zwei Vorstands BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedern unterzeichnet. Dieses Protokoll kann von jedem BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglied eingesehen werden.

§ 10 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit

Stimmberechtigt sind ausschließlich ordentliche, aktive BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder und Ehren BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder. Jedes BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglied hat eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf.
Die BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erscheinenden BAVARIAX VIDEOCHAT Mitglieder beschlussfähig.
Die BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.
Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Für Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereines ist eine dreiviertel Mehrheit erforderlich.

Diese Satzung ist gelesen und anerkannt und die BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedschaft beantragt haben bereits viele:

Aufgenommen werden Anfragen, die unter verein@bavariax.com eingehen. Auch werden erotische Kommentare in diesem Erotikblock zur BAVARIAX VIDEOCHAT Mitgliedschaft herangezogen.

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